Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg: nur 43 % der GB-Psyche-Zielquote 2023 erfüllt
Jahresbericht BW 2023: Die Aufsicht erreicht beim GDA-AP Psyche nur 43 % der Zielquote – Tübingen 24 %, Stuttgart 40 %. Mit der 5%-Pflicht 2026 ändert sich das.

Wer in Baden-Württemberg ein Unternehmen führt und sich gefragt hat, wie wahrscheinlich eine Behördenkontrolle zur psychischen Gefährdungsbeurteilung wirklich ist, findet im aktuellen Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 2023 eine ehrliche Antwort: Die staatliche Aufsicht hat ihre eigene Zielquote für das GDA-Arbeitsprogramm Psyche zum Stichtag nur zu 43 % erfüllt. [1]
Das klingt nach guter Nachricht für Betriebe ohne GB Psych. Ist es aber nicht – im Gegenteil.
Tabelle 5: Soll und Ist je Regierungsbezirk
Der Bericht weist die Zahlen detailliert je Regierungsbezirk aus. Stand 31.12.2023, 3. GDA-Periode:
| Regierungsbezirk | Soll (gesamt) | Ist (31.12.2023) | Erfüllt |
|---|---|---|---|
| Karlsruhe | 112 | 65 | 58 % |
| Freiburg | 98 | 48 | 49 % |
| Stuttgart | 140 | 56 | 40 % |
| Tübingen | 85 | 20 | 24 % |
| Gesamt Baden-Württemberg | 435 | 189 | 43 % |
Quelle: Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 2023, Tabelle 5. [1]
Auch die Systemkontrollen liegen weit unter Plan
Noch deutlicher wird die Lücke bei den allgemeinen Systemkontrollen: Hier erreicht Baden-Württemberg 2.499 Ist gegenüber 13.016 Soll – das sind 19 %. Der Bundesdurchschnitt liegt laut Bericht bei 44,7 %. [1]
Bei den 2.499 tatsächlich überprüften Betrieben fand die Aufsicht:
- 1.258 Betriebe mit angemessener Gefährdungsbeurteilung
- 858 Betriebe mit unzureichender Gefährdungsbeurteilung
- 383 Betriebe ohne Gefährdungsbeurteilung – das sind 15,3 %
Bei Kleinbetrieben mit 1–19 Beschäftigten ist die Quote noch deutlich höher: 277 von 1.006 Betrieben (27,5 %) hatten gar keine GB. [1]
Warum diese Zahlen 2026 plötzlich anders zu lesen sind
Bis 2025 hat die Aufsicht ihre eigenen Quoten regelmäßig nicht erreicht – das war Realität, nicht Geheimnis. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz ist die Aufsicht ab 2026 jedoch verpflichtet, jährlich 5 % aller Betriebe zu besichtigen. Bei aktuell etwa 1 % ist das eine Verzehnfachung. [2]
Der Bericht selbst beschreibt die Lage als "schwierige Personalsituation" in nahezu allen Ämtern. Aber: Die 5-Prozent-Pflicht ist kein Ziel, das die Aufsicht abwählen kann. Sie kommt aus dem Bundesgesetz. Und sie kommt nicht erst 2027 – sie greift jetzt.
Das heißt: Die Aufsicht muss aufstocken oder umverteilen. Und sie wird – getrieben vom GDA-Arbeitsprogramm Psyche und der eigenen Kompetenzstelle Arbeitspsychologie beim RP Stuttgart – die GB Psych in den nächsten Aufsichtszyklen nicht ausklammern können.
Was das für baden-württembergische Geschäftsführer bedeutet
Bisher war die Wahrscheinlichkeit, mit einer fehlenden GB Psych aufzufallen, faktisch gering. Diese Lücke schließt sich gerade. Wer jetzt die Beweislage prüft – schriftliche GB Psych vorhanden? aktuell? methodisch geeignet? –, ist im Vorteil gegenüber denjenigen, die sich auf "wird schon nicht passieren" verlassen.
Konkrete Schritte:
- Schriftliche GB Psych vorhanden für alle Tätigkeitsbereiche, nicht älter als 12 Monate.
- Methodik passt zu GDA-Empfehlungen – z. B. Mitarbeiterbefragung mit Berücksichtigung aller sechs GDA-Gestaltungsbereiche.
- Maßnahmenplan und Wirksamkeitsprüfung dokumentiert.
- Doku am Prüftag sofort vorlegbar, nicht in einem Cloud-Archiv vergraben.
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Quellen
- Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 2023, hrsg. Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, 66 Seiten – Tabelle 5 "GDA-Arbeitsprogramm Psyche" Soll/Ist je Regierungsbezirk (Stand 31.12.2023); Systemkontrollen-Auswertung BW 19 % vs. Bund 44,7 %; Kleinbetriebs-Daten 1–19 MA: 277/1.006 ohne GB (= 27,5 %). PDF Volltext, wm.baden-wuerttemberg.de.
- Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22.12.2020, BGBl. 2020 I S. 3334 – Art. 1 Nr. 4 fügt § 21 Abs. 1a ArbSchG ein (Mindestbesichtigungsquote 5 % p.a. ab 2026). Primary: BMAS – ArbSchKontrG. Paragraph: § 21 ArbSchG.
- Regierungspräsidium Stuttgart – Kompetenzstelle Arbeitspsychologie, Abteilung 9, Referat 96; Telefonsprechstunde montags 7–11 Uhr (0711 904-39666); Aufgaben: Beratung der Aufsicht, Schulung von Arbeitsschutzfachkräften, GB-Psych-Bewertung in Aufsichtsverfahren. rps.baden-wuerttemberg.de.
- GDA-Arbeitsprogramm Psyche (3. GDA-Periode 2021–2026) – Handlungsfeld "Weiterentwicklung des Beratungs- und Überwachungsstandards", Fokus auf KMU <250 Beschäftigte, Digitalisierung und Post-Corona. Programm-Detailseite, gda-portal.de.
- Arbeitsschutzgesetz § 5 (Beurteilung der Arbeitsbedingungen), insb. Abs. 3 Nr. 6 – Pflicht zur Berücksichtigung psychischer Belastungen seit 2013. § 5 ArbSchG.


