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Rechtliches 5 min Lesezeit

Arbeitsschutzkontrollgesetz 2026: 5%-Quote verzehnfacht Behördenprüfungen der GB Psych

§ 21 ArbSchG verpflichtet Behörden ab 2026 zur Prüfung von 5 % aller Betriebe – Verzehnfachung gegenüber bisher. Zahlen, Quellen, Konsequenzen für Ihre GB Psych.

Patrick Kutzer
Patrick Kutzer
Gründer & BGM-Experte
Klemmbrett mit Prüfliste „Gefährdungsbeurteilung – psychische Belastung" gemäß § 5 ArbSchG, Aktenordner „Arbeitsschutz" und 2026-Kalender auf einem Behördenschreibtisch – Symbolbild zur 5-Prozent-Mindestbesichtigungsquote des Arbeitsschutzkontrollgesetzes

Wer in den letzten Jahren beim Thema psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) auf "wird schon nicht so heiß gegessen" gehofft hat, hat ab 2026 ein neues Problem: Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz ist eine bundesweit verbindliche Mindestbesichtigungsquote für die staatliche Aufsicht in Kraft getreten – fünf Prozent aller Betriebe pro Jahr. Das ist rechnerisch das Zehnfache dessen, was die Aufsicht bisher real geschafft hat.

Und das ist keine Branchen-Spekulation. Das ist Bundesgesetz. [1]

0,5 % war die Realität – 5 % wird Pflicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seinem Zwischenbericht zur Mindestbesichtigungsquote dokumentiert, dass die staatliche Arbeitsschutzaufsicht in den vergangenen Jahren faktisch bei rund einem Prozent oder darunter lag – in Baden-Württemberg etwa erreichte die Aufsicht laut Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2023 bei den GDA-Systemkontrollen nur 19 % ihrer eigenen Soll-Vorgabe; der Bundesdurchschnitt lag bei 44,7 %. [2] [3]

Mit der gesetzlichen Verpflichtung ab 2026 müssen die Länder massiv aufholen. Die Hessische Arbeitsschutzverwaltung formuliert in ihrem aktuellen Jahresbericht 2024 unmissverständlich: Die 5-Prozent-Quote sei "im Grundsatz mit Systembewertung" zu erfüllen – also nicht oberflächlich, sondern mit echter Prüfung der Gefährdungsbeurteilung. [4]

Was eine Systemkontrolle prüft

Eine Systemkontrolle ist die Königsdisziplin der staatlichen Aufsicht: Geprüft wird nicht nur, ob Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkraft bestellt sind, sondern der Stand der Gefährdungsbeurteilung über alle Tätigkeitsbereiche – inklusive psychischer Belastungen. Wer hier ohne dokumentierte GB Psych dasteht, riskiert eine Anordnung mit Frist nach § 22 ArbSchG. Bei Nichtbeachtung folgt das Bußgeld – bis zu 30.000 Euro nach § 25 Abs. 1 Nr. 2a ArbSchG.

Wie viele Betriebe sind heute "auffällig"?

Die belastbarste Zahl liefert immer noch der GDA-Abschlussbericht zum Arbeitsprogramm Psyche 2013–2018. Bei 12.975 Betriebsbesichtigungen stellte die Aufsicht fest:

  • 47,4 % der besichtigten Betriebe verfügten nicht über eine GB einschließlich psychischer Belastungen
  • nur 5,3 % bekamen die Bestbewertung "sehr gut"
  • 35 % wurden mit "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet

Auch wenn der Bericht von 2018 stammt, gibt es keine belastbaren Hinweise, dass sich die Lage seitdem grundlegend verändert hat. Die GDA-Dachevaluation 2023/24 bestätigt: Ein Drittel der Betriebe in Deutschland führt nach wie vor keine Gefährdungsbeurteilung durch. Von denen, die eine machen, berücksichtigen nur 65 % die psychische Belastung explizit – effektiv hat damit nur etwa jeder zweite Betrieb in Deutschland eine GB Psych. [5]

Was die Behörden in NRW gerade kommunizieren

Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW (LIA) hat den Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) NRW 2024" am 9. Januar 2026 veröffentlicht und die psychische Gesundheit zum Jahresschwerpunkt erklärt. Die Zahlen darin sind eindeutig: 147,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage durch psychische Störungen – 16,7 % aller AU-Tage. Und: 42 % aller vorzeitigen Renten haben einen psychischen Hintergrund. [6]

Wenn ein Aufseher 2026 zur Tür hereinkommt, hat er diese Zahlen im Hinterkopf – und einen klaren Auftrag aus dem GDA-Arbeitsprogramm Psyche, die GB Psych nicht nur abzuhaken, sondern methodisch zu prüfen.

Was Geschäftsführer in den nächsten Wochen tun sollten

  1. Bestand aufnehmen: Liegt eine schriftliche, aktuelle GB Psych vor? Mit unserem Pflicht-Checker in 2 Minuten geklärt.
  2. Tätigkeitsbereiche differenzieren: Eine Pauschal-Gefährdungsbeurteilung über das ganze Unternehmen genügt der GDA-Methodik nicht.
  3. Maßnahmenkreislauf schließen: Risikoidentifikation → Maßnahmen → Umsetzung → Wirksamkeitsprüfung. Erst dann ist § 3 ArbSchG erfüllt.
  4. Dokumentation prüfen: Im Prüffall muss die Doku vorgelegt werden – nicht im Sharepoint vergraben sein.

Wie SafeMind hilft

SafeMind digitalisiert genau diesen Prozess: Eine GDA-konforme GB Psych, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt, in 15 Sprachen verfügbar ist und auf Knopfdruck die Behörden-taugliche Dokumentation erstellt. Wenn 2026 der Aufseher kommt, liegt das Ergebnis fertig auf dem Tisch.

Vertiefend: Unsere Hub-Seite zur behördlichen Prüfung der GB Psych sammelt alle relevanten Quellen, Bundesländer und Pflichten an einem Ort.

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Quellen

  1. Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22.12.2020, BGBl. 2020 Teil I S. 3334 vom 30.12.2020. Art. 1 Nr. 4 fügt § 21 Abs. 1a ArbSchG ein (Mindestbesichtigungsquote 5 % p.a. ab 2026). Primary: BMAS – Arbeitsschutzkontrollgesetz (Gesetzeshub). Paragraph live: § 21 ArbSchG (gesetze-im-internet.de). Konsolidierter Volltext: ArbSchKontrG (buzer.de).
  2. BMAS-Zwischenbericht zur Kontrolldichte / Mindestbesichtigungsquote nach § 21 ArbSchG, BMAS-Pressemeldung 09.01.2024. Primary: BMAS – Zwischenbericht Kontrolldichte (Meldung 09.01.2024). Sekundär: Haufe Arbeitsschutz – Einordnung.
  3. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 2023, hrsg. Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, 66 Seiten – Tabelle 5 (Soll/Ist 3. GDA-Periode AP Psyche je RB, Stand 31.12.2023); Systemkontrollen-Auswertung mit Bundesvergleich BW 19 % vs. Bund 44,7 %; Kleinbetriebs-Daten (1–19 MA) 277/1.006 ohne GB. PDF Volltext, wm.baden-wuerttemberg.de.
  4. Hessischer Jahresbericht Arbeitsschutz und Produktsicherheit 2024, Kapitel "Thematik der psychischen Belastung bei der Arbeit" S. 98–102, Autorin Claudia Flake (Fachzentrum systemischer Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung, RP Gießen) – LASI-Projektgruppe Psychische Belastung 2020–2025 unter hessischer Leitung. PDF Volltext, arbeitswelt.hessen.de.
  5. GDA-Abschlussbericht Arbeitsprogramm Psyche 2013–2018, hrsg. Bund/Länder/Unfallversicherungsträger, 05.12.2018 – Kernprozess 12.975 Betriebsbesichtigungen; 47,4 % ohne GB Psych; GB-Qualitätsbewertung sehr gut 5,3 % / mangelhaft 18,2 % / ungenügend 16,8 % (Auswertung Aufsichtshandeln, S. 23 ff.). PDF Volltext, gda-portal.de.
  6. LIA NRW – Pressemitteilung "Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) NRW 2024" vom 09.01.2026 – Schwerpunkt psychische Gesundheit: 810.399 meldepflichtige Arbeitsunfälle, 440 tödlich; 147,3 Mio AU-Tage durch psychische Störungen (16,7 %); 42 % der vorzeitigen Renten psychisch bedingt. Pressemitteilung, lia.nrw.de. Bundes-Volltext (BAuA): SuGA-Bericht 2024 (PDF, baua.de).
  7. GDA-Betriebs- und Beschäftigtenbefragung 2023/24 (Dachevaluation), hrsg. Bund/Länder/Unfallversicherungsträger, durchgeführt von infas, n=3.817 Betriebe + 3.824 Beschäftigte (Sept 2023 – Juni 2024). GB allgemein 68 % (vs. 52 % 2015); GB inkl. psychischer Belastung: 65 % der Betriebe mit GB. Primary: GDA-Meldung 24.06.2025 (gda-portal.de). BMAS: BMAS-Pressemitteilung 24.06.2025.

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