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Landesdirektion Sachsen Bautzen – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Dienststelle Bautzen der Landesdirektion Sachsen überwacht den Arbeitsschutz in der Oberlausitz (Landkreise Bautzen und Görlitz), einer Region mit Handwerk, mittelständischer Industrie und Landwirtschaft.

Zuständigkeitsgebiet:

Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in der Oberlausitz
  • Überwachung von Handwerk, Industrie und Landwirtschaft
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Genehmigungsverfahren nach BImSchG
  • Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften
  • GDA-Betriebsbesichtigungen

Was prüft Landesdirektion Sachsen Bautzen?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Arbeitsschutz in Handwerk und mittelständischer Industrie
  • Gefährdungen in der Landwirtschaft
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Unterweisung und Schulung der Beschäftigten

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
SächsArbSchZuVOSächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung – bestimmt die Landesdirektion Sachsen als zuständige Behörde
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Landesdirektion Sachsen Bautzen die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Landesdirektion Sachsen Bautzen Betriebe in Landkreis Bautzen auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Landesdirektion Sachsen Bautzen scheitert?

Stellt Landesdirektion Sachsen Bautzen fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Landesdirektion Sachsen Bautzen vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Landesdirektion Sachsen Bautzen suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Landesdirektion Sachsen – Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung, Dienststelle Bautzen
Adresse
Käthe-Kollwitz-Straße 17
02625 Bautzen
Telefon
03591 273400
Bundesland
Sachsen

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