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§26 ArbSchG · Branche Einzelhandel · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Einzelhandel

Bis 30.000 € pro Verstoß. Einzelhandel ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — Filialketten werden zentral geprüft.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

1

Berufsgenossenschaft(en)

Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Einzelhandel

Die staatliche Aufsicht in der Branche Einzelhandel erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGHW. Im Branchen-Kontext ist außerdem die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.

Prüfungsschwerpunkt: Einzelhandel ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — Filialketten werden zentral geprüft.

Typische psychische Belastungen in Einzelhandel

Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Einzelhandel typischerweise erfasst:

  • Konflikte mit Kunden
  • Schichtdienst
  • monotone Arbeit
  • Personalmangel
  • körperliche Belastung

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Einzelhandel?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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Mehr zur GB Psych in Einzelhandel

Häufige Fragen — Einzelhandel

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Einzelhandel Pflicht?
Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Einzelhandel ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Einzelhandel?
Im Bereich Einzelhandel sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGHW.
Welche psychischen Belastungen sind in Einzelhandel typisch?
Typische Belastungsfaktoren in Einzelhandel: Konflikte mit Kunden, Schichtdienst, monotone Arbeit, Personalmangel, körperliche Belastung. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Einzelhandel?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Einzelhandel. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.