§26 ArbSchG · Branche Einzelhandel · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Einzelhandel
Bis 30.000 € pro Verstoß. Einzelhandel ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — Filialketten werden zentral geprüft.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Berufsgenossenschaft(en)
Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Einzelhandel
Die staatliche Aufsicht in der Branche Einzelhandel erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGHW. Im Branchen-Kontext ist außerdem die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.
Prüfungsschwerpunkt: Einzelhandel ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — Filialketten werden zentral geprüft.
Typische psychische Belastungen in Einzelhandel
Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Einzelhandel typischerweise erfasst:
- Konflikte mit Kunden
- Schichtdienst
- monotone Arbeit
- Personalmangel
- körperliche Belastung
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Einzelhandel?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)
Mehr zur GB Psych in Einzelhandel
Häufige Fragen — Einzelhandel
- Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Einzelhandel Pflicht?
- Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Einzelhandel ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
- Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Einzelhandel?
- Im Bereich Einzelhandel sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGHW.
- Welche psychischen Belastungen sind in Einzelhandel typisch?
- Typische Belastungsfaktoren in Einzelhandel: Konflikte mit Kunden, Schichtdienst, monotone Arbeit, Personalmangel, körperliche Belastung. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
- Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Einzelhandel?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Einzelhandel. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.