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TLVS Erfurt (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (TLVS) überwacht mit seiner Arbeitsschutzabteilung den staatlichen Arbeitsschutz im Freistaat Thüringen. Standorte in Erfurt, Jena und Suhl ermöglichen eine flächendeckende Betreuung. Im GDA-Programm 2024–2028 werden Betriebe aller Branchen auf die Qualität ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung geprüft.

Zuständigkeitsgebiet:

Gesamtes Freistaat Thüringen (alle 23 Landkreise und kreisfreien Städte)

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz für den gesamten Freistaat Thüringen
  • Überwachung von Optik, Feinmechanik, Automobilzulieferung und Handel
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Genehmigungsverfahren für Industriebetriebe
  • Kontrolle der Arbeitszeitvorschriften
  • GDA-Betriebsbesichtigungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Was prüft TLVS Erfurt (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
  • Arbeitsschutz in Optik und Feinmechanik
  • Gefährdungen in Automobilzulieferbetrieben
  • Ergonomie und körperliche Belastungen
  • Schichtarbeit und Nachtarbeit
  • Vollständigkeit und Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ThürArbSchZustGThüringer Arbeitsschutzzuständigkeitsgesetz – Zuständigkeiten der thüringischen Arbeitsschutzbehörden
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung – Optik- und Feinmechanikbetriebe

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft TLVS Erfurt (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft TLVS Erfurt (Arbeitsschutz) Betriebe in Gesamtes Freistaat Thüringen (alle 23 Landkreise und kreisfreien Städte) auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des TLVS Erfurt (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt TLVS Erfurt (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch TLVS Erfurt (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des TLVS Erfurt (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (TLVS) – Abteilung Arbeitsschutz, Erfurt
Adresse
Tennstedter Straße 8–9
99947 Erfurt
Telefon
03631 4163-0
Bundesland
Thüringen

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