Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) Potsdam – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Landesamt für Arbeitsschutz Brandenburg ist mit Hauptsitz in Potsdam und Außenstellen in Frankfurt (Oder), Cottbus und Neuruppin für den gesamten staatlichen Arbeitsschutz in Brandenburg zuständig. Der Schwerpunkt liegt auf der Überwachung von Betrieben im Umland Berlins sowie in der Lausitz.
Zuständigkeitsgebiet:
Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz für das Land Brandenburg
- Überwachung von Betrieben auf Einhaltung des ArbSchG
- Prüfung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
- Beratung zu GDA-konformen Verfahren
- Durchführung von Sonderaktionen im Rahmen der GDA-Leitinitiative
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
Was prüft Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) Potsdam?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
- Arbeitsschutz in Logistik und Lagerbetrieben
- Sicherheit in Bauwirtschaft und Handwerk
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Maßnahmen bei psychischen Belastungen durch Nacht- und Schichtarbeit
- Wirksamkeitskontrolle durchgeführter Schutzmaßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| BbgArbSchG | Brandenburgisches Arbeitsschutzgesetz – Zuständigkeitsregelung für Landesbehörden |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| BbgPersVG | Brandenburgisches Personalvertretungsgesetz – Mitwirkung von Personalräten bei Arbeitsschutzfragen |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) Potsdam die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) Potsdam Betriebe in Potsdam auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) Potsdam scheitert?
Stellt Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) Potsdam fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) Potsdam vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) Potsdam suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Landesamt für Arbeitsschutz Brandenburg – Hauptsitz Potsdam
- Adresse
- Mühlendamm 12
14473 Potsdam - Telefon
- 0331 8839-0
- Website
- las.brandenburg.de
- Bundesland
- Brandenburg
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