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Gewerbeaufsichtsamt Weiden – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Gewerbeaufsichtsamt Weiden ist Außenstelle für die nördliche Oberpfalz und betreut vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen in Handwerk, Logistik und Fertigung. Die Behörde unterstützt Betriebe bei der Einführung und Qualitätssicherung ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Zuständigkeitsgebiet:

Weiden, Neustadt a.d. Waldnaab, Tirschenreuth, nördliche Oberpfalz

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz für die nördliche Oberpfalz
  • Kontrolle von KMU und Handwerksbetrieben
  • Beratung zur Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
  • Überwachung von Arbeitszeiten
  • Bearbeitung von Beschwerden und Anzeigen

Was prüft Gewerbeaufsichtsamt Weiden?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU
  • Arbeitsschutz in Handwerk und Logistik
  • Arbeitszeitgestaltung und Pausenregelung
  • Vollständigkeit der Dokumentation nach §6 ArbSchG
  • Maschinensicherheit
  • Unterweisung und Schulung der Belegschaft

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
BayASchGBayerisches Arbeitsschutzgesetz
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbStättVArbeitsstättenverordnung

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Gewerbeaufsichtsamt Weiden die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Gewerbeaufsichtsamt Weiden Betriebe in Weiden auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt Weiden scheitert?

Stellt Gewerbeaufsichtsamt Weiden fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt Weiden vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt Weiden suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Gewerbeaufsichtsamt Weiden i.d.OPf. – Regierung der Oberpfalz
Adresse
Weigelstraße 13
92637 Weiden in der Oberpfalz
Telefon
0961 391-0
Bundesland
Bayern

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