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Gewerbeaufsichtsamt Bayreuth – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Das Gewerbeaufsichtsamt Bayreuth überwacht den Arbeitsschutz in Oberfranken, einer Region mit starker Glasindustrie, Keramikherstellung und textilem Gewerbe. Neben klassischen Gefährdungen durch Gefahrstoffe legt die Behörde im GDA-Programm 2024–2028 Schwerpunkt auf psychische Belastungen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.

Zuständigkeitsgebiet:

Bayreuth, Bamberg, Coburg, Hof, Forchheim, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Wunsiedel

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz in Oberfranken
  • Überwachung von Betrieben in Textil-, Porzellan- und Glas-Industrie
  • Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung zu GDA-konformen Verfahren
  • Überwachung des Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen

Was prüft Gewerbeaufsichtsamt Bayreuth?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung
  • Gefahrstoffmanagement in Keramik- und Glasindustrie
  • Lärmschutz in produzierenden Betrieben
  • Ergonomie und körperliche Belastungen
  • Sicherheit technischer Arbeitsmittel
  • Dokumentation und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
BayASchGBayerisches Arbeitsschutzgesetz
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
GefStoffVGefahrstoffverordnung – Beurteilung chemischer Gefährdungen

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Gewerbeaufsichtsamt Bayreuth die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Gewerbeaufsichtsamt Bayreuth Betriebe in Bayreuth auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamt Bayreuth scheitert?

Stellt Gewerbeaufsichtsamt Bayreuth fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt Bayreuth vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Gewerbeaufsichtsamt Bayreuth suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Gewerbeaufsichtsamt Bayreuth – Regierung von Oberfranken
Adresse
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon
0921 604-0
Bundesland
Bayern

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