§26 ArbSchG · Branche Transport & Logistik · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Transport & Logistik
Bis 30.000 € pro Verstoß. Transport- und Logistikbranche steht wegen Unfall- und Übermüdungsrisiko unter besonderer Beobachtung.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Berufsgenossenschaft(en)
Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Transport & Logistik
Die staatliche Aufsicht in der Branche Transport & Logistik erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BG Verkehr. Im Branchen-Kontext ist außerdem die BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.
Prüfungsschwerpunkt: Transport- und Logistikbranche steht wegen Unfall- und Übermüdungsrisiko unter besonderer Beobachtung.
Typische psychische Belastungen in Transport & Logistik
Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Transport & Logistik typischerweise erfasst:
- lange Fahrzeiten und Schichtdienst
- Zeitdruck durch Just-in-Time
- soziale Isolation
- Verantwortung für Sicherheit
- Konflikte beim Be-/Entladen
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Transport & Logistik?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)
Mehr zur GB Psych in Transport & Logistik
Häufige Fragen — Transport & Logistik
- Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Transport & Logistik Pflicht?
- Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Transport & Logistik ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
- Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Transport?
- Im Bereich Transport & Logistik sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BG Verkehr.
- Welche psychischen Belastungen sind in Transport & Logistik typisch?
- Typische Belastungsfaktoren in Transport & Logistik: lange Fahrzeiten und Schichtdienst, Zeitdruck durch Just-in-Time, soziale Isolation, Verantwortung für Sicherheit, Konflikte beim Be-/Entladen. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
- Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Transport & Logistik?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Transport & Logistik. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.