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§26 ArbSchG · Branche Produktion & Fertigung · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Produktion & Fertigung

Bis 30.000 € pro Verstoß. Produktionsbetriebe werden strikt nach Arbeitsschutzgesetz geprüft — psychische Belastungen ergänzen den Fokus.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

2

Berufsgenossenschaft(en)

Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Produktion & Fertigung

Die staatliche Aufsicht in der Branche Produktion & Fertigung erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGHM und BG RCI. Im Branchen-Kontext ist außerdem die BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall) und BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.

Prüfungsschwerpunkt: Produktionsbetriebe werden strikt nach Arbeitsschutzgesetz geprüft — psychische Belastungen ergänzen den Fokus.

Typische psychische Belastungen in Produktion & Fertigung

Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Produktion & Fertigung typischerweise erfasst:

  • Schichtdienst
  • Lärm und körperliche Belastung
  • Akkord- und Leistungsdruck
  • Automatisierungs-Unsicherheit
  • eingeschränkte Pausen

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Produktion & Fertigung?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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Mehr zur GB Psych in Produktion & Fertigung

Häufige Fragen — Produktion & Fertigung

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Produktion & Fertigung Pflicht?
Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Produktion & Fertigung ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Produktion?
Im Bereich Produktion & Fertigung sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall), BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGHM und BG RCI.
Welche psychischen Belastungen sind in Produktion & Fertigung typisch?
Typische Belastungsfaktoren in Produktion & Fertigung: Schichtdienst, Lärm und körperliche Belastung, Akkord- und Leistungsdruck, Automatisierungs-Unsicherheit, eingeschränkte Pausen. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Produktion & Fertigung?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Produktion & Fertigung. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.