§26 ArbSchG · Branche Produktion & Fertigung · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Produktion & Fertigung
Bis 30.000 € pro Verstoß. Produktionsbetriebe werden strikt nach Arbeitsschutzgesetz geprüft — psychische Belastungen ergänzen den Fokus.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Berufsgenossenschaft(en)
Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Produktion & Fertigung
Die staatliche Aufsicht in der Branche Produktion & Fertigung erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGHM und BG RCI. Im Branchen-Kontext ist außerdem die BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall) und BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.
Prüfungsschwerpunkt: Produktionsbetriebe werden strikt nach Arbeitsschutzgesetz geprüft — psychische Belastungen ergänzen den Fokus.
Typische psychische Belastungen in Produktion & Fertigung
Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Produktion & Fertigung typischerweise erfasst:
- Schichtdienst
- Lärm und körperliche Belastung
- Akkord- und Leistungsdruck
- Automatisierungs-Unsicherheit
- eingeschränkte Pausen
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Produktion & Fertigung?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)
Mehr zur GB Psych in Produktion & Fertigung
Häufige Fragen — Produktion & Fertigung
- Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Produktion & Fertigung Pflicht?
- Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Produktion & Fertigung ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
- Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Produktion?
- Im Bereich Produktion & Fertigung sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall), BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGHM und BG RCI.
- Welche psychischen Belastungen sind in Produktion & Fertigung typisch?
- Typische Belastungsfaktoren in Produktion & Fertigung: Schichtdienst, Lärm und körperliche Belastung, Akkord- und Leistungsdruck, Automatisierungs-Unsicherheit, eingeschränkte Pausen. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
- Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Produktion & Fertigung?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Produktion & Fertigung. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.