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§26 ArbSchG · Branche Pflege & Gesundheit · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Pflege & Gesundheit

Bis 30.000 € pro Verstoß. Pflege ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — überdurchschnittliche Inspektionsquote.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

1

Berufsgenossenschaft(en)

Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Pflege & Gesundheit

Die staatliche Aufsicht in der Branche Pflege & Gesundheit erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGW. Im Branchen-Kontext ist außerdem die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.

Prüfungsschwerpunkt: Pflege ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — überdurchschnittliche Inspektionsquote.

Typische psychische Belastungen in Pflege & Gesundheit

Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Pflege & Gesundheit typischerweise erfasst:

  • Schicht- und Nachtarbeit
  • emotional anspruchsvolle Arbeit
  • hohe Verantwortung
  • Personalmangel & Zeitdruck
  • Konflikte mit Angehörigen

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Pflege & Gesundheit?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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Mehr zur GB Psych in Pflege & Gesundheit

Häufige Fragen — Pflege & Gesundheit

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Pflege & Gesundheit Pflicht?
Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Pflege & Gesundheit ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Pflege?
Im Bereich Pflege & Gesundheit sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGW.
Welche psychischen Belastungen sind in Pflege & Gesundheit typisch?
Typische Belastungsfaktoren in Pflege & Gesundheit: Schicht- und Nachtarbeit, emotional anspruchsvolle Arbeit, hohe Verantwortung, Personalmangel & Zeitdruck, Konflikte mit Angehörigen. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Pflege & Gesundheit?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Pflege & Gesundheit. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.