§26 ArbSchG · Branche Pflege & Gesundheit · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Pflege & Gesundheit
Bis 30.000 € pro Verstoß. Pflege ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — überdurchschnittliche Inspektionsquote.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Berufsgenossenschaft(en)
Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Pflege & Gesundheit
Die staatliche Aufsicht in der Branche Pflege & Gesundheit erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGW. Im Branchen-Kontext ist außerdem die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.
Prüfungsschwerpunkt: Pflege ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — überdurchschnittliche Inspektionsquote.
Typische psychische Belastungen in Pflege & Gesundheit
Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Pflege & Gesundheit typischerweise erfasst:
- Schicht- und Nachtarbeit
- emotional anspruchsvolle Arbeit
- hohe Verantwortung
- Personalmangel & Zeitdruck
- Konflikte mit Angehörigen
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Pflege & Gesundheit?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)
Mehr zur GB Psych in Pflege & Gesundheit
Häufige Fragen — Pflege & Gesundheit
- Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Pflege & Gesundheit Pflicht?
- Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Pflege & Gesundheit ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
- Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Pflege?
- Im Bereich Pflege & Gesundheit sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGW.
- Welche psychischen Belastungen sind in Pflege & Gesundheit typisch?
- Typische Belastungsfaktoren in Pflege & Gesundheit: Schicht- und Nachtarbeit, emotional anspruchsvolle Arbeit, hohe Verantwortung, Personalmangel & Zeitdruck, Konflikte mit Angehörigen. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
- Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Pflege & Gesundheit?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Pflege & Gesundheit. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.