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§26 ArbSchG · Branche IT & Dienstleistung · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in IT & Dienstleistung

Bis 30.000 € pro Verstoß. IT-Dienstleister werden bei wachsender Mitarbeiterzahl ab ca. 50 MA gezielt geprüft.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

1

Berufsgenossenschaft(en)

Aufsicht & Berufsgenossenschaft für IT & Dienstleistung

Die staatliche Aufsicht in der Branche IT & Dienstleistung erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der VBG. Im Branchen-Kontext ist außerdem die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.

Prüfungsschwerpunkt: IT-Dienstleister werden bei wachsender Mitarbeiterzahl ab ca. 50 MA gezielt geprüft.

Typische psychische Belastungen in IT & Dienstleistung

Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in IT & Dienstleistung typischerweise erfasst:

  • ständige Erreichbarkeit
  • Projekt- und Termindruck
  • Remote-Work-Isolation
  • kognitive Überlastung
  • unklare Anforderungen agiler Methoden

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in IT & Dienstleistung?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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Mehr zur GB Psych in IT & Dienstleistung

Häufige Fragen — IT & Dienstleistung

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für IT & Dienstleistung Pflicht?
Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt IT & Dienstleistung ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich IT?
Im Bereich IT & Dienstleistung sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der VBG.
Welche psychischen Belastungen sind in IT & Dienstleistung typisch?
Typische Belastungsfaktoren in IT & Dienstleistung: ständige Erreichbarkeit, Projekt- und Termindruck, Remote-Work-Isolation, kognitive Überlastung, unklare Anforderungen agiler Methoden. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in IT & Dienstleistung?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in IT & Dienstleistung. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.