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§26 ArbSchG · Branche Handwerk & Bau · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Handwerk & Bau

Bis 30.000 € pro Verstoß. Bauwirtschaft hat strikte Auflagen wegen Unfallrisiko — auch psychische Faktoren werden zunehmend geprüft.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

2

Berufsgenossenschaft(en)

Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Handwerk & Bau

Die staatliche Aufsicht in der Branche Handwerk & Bau erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BG BAU. Im Branchen-Kontext ist außerdem die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) und BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.

Prüfungsschwerpunkt: Bauwirtschaft hat strikte Auflagen wegen Unfallrisiko — auch psychische Faktoren werden zunehmend geprüft.

Typische psychische Belastungen in Handwerk & Bau

Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Handwerk & Bau typischerweise erfasst:

  • körperliche Schwerarbeit
  • Zeit- und Witterungsdruck
  • unklare Auftragslage
  • Lärm und Staub
  • gefährliche Arbeitsumgebung

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Handwerk & Bau?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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Mehr zur GB Psych in Handwerk & Bau

Häufige Fragen — Handwerk & Bau

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Handwerk & Bau Pflicht?
Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Handwerk & Bau ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Handwerk?
Im Bereich Handwerk & Bau sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft), BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BG BAU.
Welche psychischen Belastungen sind in Handwerk & Bau typisch?
Typische Belastungsfaktoren in Handwerk & Bau: körperliche Schwerarbeit, Zeit- und Witterungsdruck, unklare Auftragslage, Lärm und Staub, gefährliche Arbeitsumgebung. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Handwerk & Bau?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Handwerk & Bau. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.