§26 ArbSchG · Branche Gastronomie & Hotel · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Gastronomie & Hotel
Bis 30.000 € pro Verstoß. Gastronomie ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — verstärkte Kontrollen besonders in Hotels und Restaurants.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Berufsgenossenschaft(en)
Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Gastronomie & Hotel
Die staatliche Aufsicht in der Branche Gastronomie & Hotel erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGN. Im Branchen-Kontext ist außerdem die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.
Prüfungsschwerpunkt: Gastronomie ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — verstärkte Kontrollen besonders in Hotels und Restaurants.
Typische psychische Belastungen in Gastronomie & Hotel
Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Gastronomie & Hotel typischerweise erfasst:
- Nacht- und Wochenendarbeit
- emotionale Arbeit mit Gästen
- saisonale Spitzen
- körperliche Belastung
- Personalfluktuation
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Gastronomie & Hotel?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)
Mehr zur GB Psych in Gastronomie & Hotel
Häufige Fragen — Gastronomie & Hotel
- Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Gastronomie & Hotel Pflicht?
- Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Gastronomie & Hotel ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
- Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Gastronomie?
- Im Bereich Gastronomie & Hotel sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGN.
- Welche psychischen Belastungen sind in Gastronomie & Hotel typisch?
- Typische Belastungsfaktoren in Gastronomie & Hotel: Nacht- und Wochenendarbeit, emotionale Arbeit mit Gästen, saisonale Spitzen, körperliche Belastung, Personalfluktuation. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
- Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Gastronomie & Hotel?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Gastronomie & Hotel. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.