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§26 ArbSchG · Branche Gastronomie & Hotel · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Gastronomie & Hotel

Bis 30.000 € pro Verstoß. Gastronomie ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — verstärkte Kontrollen besonders in Hotels und Restaurants.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

1

Berufsgenossenschaft(en)

Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Gastronomie & Hotel

Die staatliche Aufsicht in der Branche Gastronomie & Hotel erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGN. Im Branchen-Kontext ist außerdem die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.

Prüfungsschwerpunkt: Gastronomie ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — verstärkte Kontrollen besonders in Hotels und Restaurants.

Typische psychische Belastungen in Gastronomie & Hotel

Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Gastronomie & Hotel typischerweise erfasst:

  • Nacht- und Wochenendarbeit
  • emotionale Arbeit mit Gästen
  • saisonale Spitzen
  • körperliche Belastung
  • Personalfluktuation

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Gastronomie & Hotel?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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Mehr zur GB Psych in Gastronomie & Hotel

Häufige Fragen — Gastronomie & Hotel

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Gastronomie & Hotel Pflicht?
Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Gastronomie & Hotel ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Gastronomie?
Im Bereich Gastronomie & Hotel sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BGN.
Welche psychischen Belastungen sind in Gastronomie & Hotel typisch?
Typische Belastungsfaktoren in Gastronomie & Hotel: Nacht- und Wochenendarbeit, emotionale Arbeit mit Gästen, saisonale Spitzen, körperliche Belastung, Personalfluktuation. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Gastronomie & Hotel?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Gastronomie & Hotel. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.