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§26 ArbSchG · Branche Erziehung & Bildung · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Erziehung & Bildung

Bis 30.000 € pro Verstoß. Erziehungs- und Bildungsbereich ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — Kitas und Schulen werden gezielt geprüft.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

2

Berufsgenossenschaft(en)

Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Erziehung & Bildung

Die staatliche Aufsicht in der Branche Erziehung & Bildung erfolgt durch die Schulträger und Gewerbeaufsicht der Bundesländer; Unfallkasse. Im Branchen-Kontext ist außerdem die Unfallkasse des Landes / Bundes und BGW (für Sozialpädagogik) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.

Prüfungsschwerpunkt: Erziehungs- und Bildungsbereich ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 — Kitas und Schulen werden gezielt geprüft.

Typische psychische Belastungen in Erziehung & Bildung

Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Erziehung & Bildung typischerweise erfasst:

  • emotionale Arbeit mit Kindern und Eltern
  • Personalmangel
  • Lärm
  • Konflikte
  • Verantwortung für Aufsicht

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Erziehung & Bildung?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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Mehr zur GB Psych in Erziehung & Bildung

Häufige Fragen — Erziehung & Bildung

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Erziehung & Bildung Pflicht?
Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Erziehung & Bildung ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Erziehung?
Im Bereich Erziehung & Bildung sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: Unfallkasse des Landes / Bundes, BGW (für Sozialpädagogik). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Schulträger und Gewerbeaufsicht der Bundesländer; Unfallkasse.
Welche psychischen Belastungen sind in Erziehung & Bildung typisch?
Typische Belastungsfaktoren in Erziehung & Bildung: emotionale Arbeit mit Kindern und Eltern, Personalmangel, Lärm, Konflikte, Verantwortung für Aufsicht. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Erziehung & Bildung?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Erziehung & Bildung. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.