§26 ArbSchG · Branche Büro & Verwaltung · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Büro & Verwaltung
Bis 30.000 € pro Verstoß. Büro-Tätigkeiten werden seit 2024 verstärkt im Kontext psychischer Belastung geprüft.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Berufsgenossenschaft(en)
Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Büro & Verwaltung
Die staatliche Aufsicht in der Branche Büro & Verwaltung erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der VBG. Im Branchen-Kontext ist außerdem die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.
Prüfungsschwerpunkt: Büro-Tätigkeiten werden seit 2024 verstärkt im Kontext psychischer Belastung geprüft.
Typische psychische Belastungen in Büro & Verwaltung
Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Büro & Verwaltung typischerweise erfasst:
- Bildschirmarbeit
- Rückenbelastung
- Termindruck
- soziale Konflikte
- unklare Verantwortlichkeiten
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Büro & Verwaltung?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)
Mehr zur GB Psych in Büro & Verwaltung
Häufige Fragen — Büro & Verwaltung
- Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Büro & Verwaltung Pflicht?
- Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Büro & Verwaltung ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
- Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Büro?
- Im Bereich Büro & Verwaltung sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der VBG.
- Welche psychischen Belastungen sind in Büro & Verwaltung typisch?
- Typische Belastungsfaktoren in Büro & Verwaltung: Bildschirmarbeit, Rückenbelastung, Termindruck, soziale Konflikte, unklare Verantwortlichkeiten. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
- Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Büro & Verwaltung?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Büro & Verwaltung. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.