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§26 ArbSchG · Branche Büro & Verwaltung · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Büro & Verwaltung

Bis 30.000 € pro Verstoß. Büro-Tätigkeiten werden seit 2024 verstärkt im Kontext psychischer Belastung geprüft.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

1

Berufsgenossenschaft(en)

Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Büro & Verwaltung

Die staatliche Aufsicht in der Branche Büro & Verwaltung erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der VBG. Im Branchen-Kontext ist außerdem die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) relevant — sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.

Prüfungsschwerpunkt: Büro-Tätigkeiten werden seit 2024 verstärkt im Kontext psychischer Belastung geprüft.

Typische psychische Belastungen in Büro & Verwaltung

Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Büro & Verwaltung typischerweise erfasst:

  • Bildschirmarbeit
  • Rückenbelastung
  • Termindruck
  • soziale Konflikte
  • unklare Verantwortlichkeiten

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Büro & Verwaltung?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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Mehr zur GB Psych in Büro & Verwaltung

Häufige Fragen — Büro & Verwaltung

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Büro & Verwaltung Pflicht?
Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße — das schließt Büro & Verwaltung ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Büro?
Im Bereich Büro & Verwaltung sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der VBG.
Welche psychischen Belastungen sind in Büro & Verwaltung typisch?
Typische Belastungsfaktoren in Büro & Verwaltung: Bildschirmarbeit, Rückenbelastung, Termindruck, soziale Konflikte, unklare Verantwortlichkeiten. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Büro & Verwaltung?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Büro & Verwaltung. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.