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Sicherheitsfachkraft Haßloch

Rheinland-Pfalz

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Haßloch: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Haßloch - 1 SiFa-Anbieter

Weyand Gerhard Dipl.-Ing. (FH) bietet sicherheitstechnische Beratungsleistungen für Unternehmen in Haßloch in der Pfalz an. Als qualifizierter Sicherheitsingenieur unterstützt er Betriebe bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Die Beratung umfasst alle Bereiche der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Arbeitsschutz Haßloch - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Haßloch (Rheinland-Pfalz) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Haßloch und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Haßloch beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Haßloch können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany

Are you also responsible for the psychological risk assessment in Haßloch?

Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). If the authority orders the defect to be remedied and the order is breached, fines run up to €30,000 (§25 ArbSchG). From 2026 the authorities must inspect at least 5% of companies per year (§21 Para. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Haßloch

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Haßloch überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Rheinland-Pfalz. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Rheinland-Pfalz

SiFa nach Leistung in Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen zu SiFa in Haßloch

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Haßloch

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