Sicherheitsfachkraft Gägelow
Mecklenburg-Vorpommern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Gägelow. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Gägelow — 1 SiFa-Anbieter
Klaus Möller ist Fachingenieur für Arbeitssicherheit und öffentlich bestellter Kransachverständiger mit Bürositz in Gägelow bei Wismar. Neben der klassischen SiFa-Betreuung bietet er spezialisierte Dienstleistungen rund um Krananlagen an, darunter Prüfungen, Inspektionen und die Ausbildung von Kranführern. Das Büro ist ein gefragter Ansprechpartner in Westmecklenburg für Unternehmen mit Hebe- und Fördermitteln.
Arbeitsschutz Gägelow — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Gägelow (Mecklenburg-Vorpommern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Gägelow und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Gägelow beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Gägelow können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany
Are you also responsible for the psychological risk assessment in Gägelow?
Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). Fines up to €30,000 — and the inspection rate rises to 5% per year from 2026.
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30.000 €
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