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Sicherheitsfachkraft Neu-Isenburg

Hessen

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Neu-Isenburg: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Neu-Isenburg - 1 SiFa-Anbieter

Dienstleister für Arbeitssicherheit und Brandschutz in Neu-Isenburg (Gravenbruch), Hessen.

Arbeitsschutz Neu-Isenburg - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Neu-Isenburg (Hessen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Neu-Isenburg und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Neu-Isenburg beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Neu-Isenburg können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany

Are you also responsible for the psychological risk assessment in Neu-Isenburg?

Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). If the authority orders the defect to be remedied and the order is breached, fines run up to €30,000 (§25 ArbSchG). From 2026 the authorities must inspect at least 5% of companies per year (§21 Para. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Neu-Isenburg

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Neu-Isenburg überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Hessen. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Hessen

SiFa nach Leistung in Hessen

Häufige Fragen zu SiFa in Neu-Isenburg

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Neu-Isenburg

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