Sicherheitsfachkraft Metropolregion Nürnberg
Bayern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Metropolregion Nürnberg: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Metropolregion Nürnberg - 1 SiFa-Anbieter
Buller Safety Plus
Fürth, 90765
Buller Safety Plus unterstützt Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 sowie bei Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsschutzorganisation, Brand- und Explosionsschutz, Gefahrstoffmanagement und Schulungen. Inhaber Andreas Buller, M.Eng. Sicherheitstechnik, betreut Unternehmen mit regionalem Schwerpunkt in der Metropolregion Nürnberg sowie deutschlandweit.
Arbeitsschutz Metropolregion Nürnberg - Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Metropolregion Nürnberg (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Metropolregion Nürnberg und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Metropolregion Nürnberg beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Metropolregion Nürnberg können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany
Are you also responsible for the psychological risk assessment in Metropolregion Nürnberg?
Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). If the authority orders the defect to be remedied and the order is breached, fines run up to €30,000 (§25 ArbSchG). From 2026 the authorities must inspect at least 5% of companies per year (§21 Para. 1a ArbSchG).
- Anonymous survey covering all 6 GDA areas
- Automatic evaluation, measure planning, audit-ready PDF report
- Set up in 3 minutes. From €699 once per survey round. No subscription trap.
30.000 €
Maximum fine where an enforceable order under §22 Para. 3 is breached (§25 Para. 1 No. 2 lit. a and Para. 2 ArbSchG); up to €5,000 in the remaining cases
5 %
Minimum inspection quota of the authorities from 2026 (§21 Para. 1a ArbSchG)
Zuständige Aufsichtsbehörde für Metropolregion Nürnberg
Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Metropolregion Nürnberg überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Bayern. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.
Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Bayern