Die professionelle Lösung nach ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6. Jetzt die gesetzliche Fürsorgepflicht als Arbeitgeber erfüllen.
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Klarstellung: ALLE Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet!
§5 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, alle Gefährdungen der Arbeit zu beurteilen – einschließlich psychischer Belastungen.
Vollständige Gesetzestexte ansehen →Fazit: Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter muss eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen – ohne Ausnahme!
Bei Verstößen gegen die Arbeitsschutzbestimmungen
Bis zur Verschärfung der Kontrollen
Bei Verstößen gegen die Arbeitsschutzbestimmungen nach Arbeitsschutzgesetz §25
Zusätzlich können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt hat.
Bisher gab es keine gesetzlich festgelegte Prüfquote. Viele Unternehmen konnten sich jahrelang auf ihr Glück verlassen.
Ab 2026 wird die Mindestprüfquote eingeführt. Dann reicht Glück nicht mehr aus, da mindestens jedes 20. Unternehmen streng kontrolliert wird.

Im Schnitt 14,8 Tage/Jahr (2024 Destatis)
Im Schnitt 144€/Tag | Lohnfortzahlung 6 Wochen mit eingerechnet (2024 BAuA)
zzgl. 50% der Kosten pro AU Tag (€)
*Indirekte Kosten: Die indirekten Kosten sind dabei die Summe aus den zusätzlichen Kosten durch z.B. Qualitätsverluste (Ausschuss, Nacharbeit) und Produktionsverluste, zusätzlichen Personalkosten (Überstunden, Ersatzpersonal), Verwaltungskosten (Reorganisation der Arbeit, u.U. Personalbeschaffungskosten), Sachschäden, Vertragsstrafe bei Terminverletzung, Beitragszuschlag bei der BG ... (2023 BAuA)
Durchschnittliche AU Tage je psychischer Erkrankung (WiDo) Fehlzeitenreport 2024 (WiDo)
7 essenzielle Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung
Definition aller zu beurteilenden Arbeitsplätze und Bereiche
Systematische Erfassung psychischer Belastungsfaktoren
Bewertung der ermittelten Gefährdungen und Risiken
Entwicklung und Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen
Überprüfung der Wirksamkeit implementierter Maßnahmen
Vollständige und rechtssichere Dokumentation aller Schritte
Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Beurteilung
Bis zu 100 % Förderung nach §20 SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen.
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Zeitstempel und lückenlose
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Belastungsfaktoren systematisch erfasst
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Gefährdungen
Kontinuierliche Überwachung und
Bewertung implementierter Maßnahmen
Regelmäßige Aktualisierung und
Anpassung der Gefährdungsbeurteilung
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Wichtiger Hinweis: Dieses Informationsblatt dient als Kurzübersicht und ersetzt nicht die vollständige Kenntnis des Arbeitsschutzgesetzes.
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