§26 ArbSchG · Bayern · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Bayern
Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Bayern: Gewerbeaufsichtsämter Bayern. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Schwerpunktstädte
Zuständige Behörde in Bayern
Die Gewerbeaufsichtsämter der Bezirksregierungen von Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Bayern. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.
Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Bayern: Automotive, Tourismus, Maschinenbau, Medizintechnik. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die Gewerbeaufsichtsämter Bayern hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Bayern — nach Stadt
Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Bayern:
§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany
Are you also responsible for the psychological risk assessment in Bayern?
Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). Fines up to €30,000 — and the inspection rate rises to 5% per year from 2026.
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30.000 €
Maximum fine §26 ArbSchG
5 %
Inspection rate from 2026
Mehr zum Arbeitsschutz in Bayern
Häufige Fragen — Bayern
- Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Bayern?
- In Bayern ist die Gewerbeaufsichtsämter der Bezirksregierungen von Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
- Wie hoch ist das Bußgeld in Bayern bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Bayern. Die konkrete Höhe legt die Gewerbeaufsichtsämter Bayern im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
- Wie oft kontrolliert die Gewerbeaufsichtsämter Bayern?
- Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Bayern jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind Automotive, Tourismus, Maschinenbau.
- Was passiert nach einer Kontrolle in Bayern?
- Bei erstmaligem Verstoß setzt die Gewerbeaufsichtsämter Bayern in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.