Gefährdungsbeurteilung in Sachsen
Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Pflicht des Arbeitgebers nach §5 ArbSchG. Qualifizierte Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie bei der systematischen Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz.
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5 Anbieter für Gefährdungsbeurteilung in Sachsen
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Heinze GbR
Großenhain, 01558
Überbetrieblicher Dienst für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin seit 1994, vor allem in Sachsen tätig.
Sybille Schieritz Arbeitssicherheit
Gröditz, 01609
Arbeitssicherheit, Brandschutz, Datenschutz und Gefährdungsbeurteilungen.
Platkowski Jörg
Leipzig, 04178
Gefährdungsbeurteilung in Sachsen — Ihre Pflicht als Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Sachsen sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen. Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil davon. Im SiFa-Verzeichnis finden Sie 5 spezialisierte Anbieter in Sachsen, die Sie bei der Umsetzung unterstützen.
Ob in Dresden oder anderen Städten in Sachsen — qualifizierte Sicherheitsfachkräfte beraten Sie vor Ort und sorgen für die Einhaltung aller relevanten Vorschriften.