Sicherheitsfachkraft ASU-Betreuung Hamburg
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist für Betriebe ab 20 Beschäftigten Pflicht. Erfahrene Sicherheitsfachkräfte unterstützen Sie bei der Organisation und fachlichen Begleitung des ASA.
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Auch die psychische Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht
Neben ASU-Betreuung müssen Arbeitgeber in Hamburg seit 2013 auch psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung erfassen (§5 ArbSchG). Viele SiFa bieten die GB Psych als zusätzliche Leistung an — oder Sie nutzen das digitale Tool von Safe Mind.
ASU-Betreuung in Hamburg — Ihre Pflicht als Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Hamburg sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen. ASU-Betreuung ist ein wesentlicher Bestandteil davon. Im SiFa-Verzeichnis finden Sie 0 spezialisierte Anbieter in Hamburg, die Sie bei der Umsetzung unterstützen.
Ob in Hamburg oder anderen Städten in Hamburg — qualifizierte Sicherheitsfachkräfte beraten Sie vor Ort und sorgen für die Einhaltung aller relevanten Vorschriften.