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§26 ArbSchG · Thüringen · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Thüringen

Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Thüringen: Landesamt Verbraucherschutz Thüringen. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

4+

Schwerpunktstädte

Zuständige Behörde in Thüringen

Die Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Gewerbeaufsichtsämter Erfurt, Gera und Suhl ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Thüringen. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.

Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Thüringen: Optik & Photonik, Mikroelektronik, Forschung, Lebensmittel. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die Landesamt Verbraucherschutz Thüringen hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

Psychische Gefährdungsbeurteilung in Thüringen — nach Stadt

Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Thüringen:

§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany

Are you also responsible for the psychological risk assessment in Thüringen?

Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). Fines up to €30,000 — and the inspection rate rises to 5% per year from 2026.

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Mehr zum Arbeitsschutz in Thüringen

Häufige Fragen — Thüringen

Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Thüringen?
In Thüringen ist die Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Gewerbeaufsichtsämter Erfurt, Gera und Suhl für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
Wie hoch ist das Bußgeld in Thüringen bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Thüringen. Die konkrete Höhe legt die Landesamt Verbraucherschutz Thüringen im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
Wie oft kontrolliert die Landesamt Verbraucherschutz Thüringen?
Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Thüringen jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind Optik & Photonik, Mikroelektronik, Forschung.
Was passiert nach einer Kontrolle in Thüringen?
Bei erstmaligem Verstoß setzt die Landesamt Verbraucherschutz Thüringen in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.