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§26 ArbSchG · Schleswig-Holstein · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Schleswig-Holstein

Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Schleswig-Holstein: Arbeitsschutzbehörde Schleswig-Holstein. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

4+

Schwerpunktstädte

Zuständige Behörde in Schleswig-Holstein

Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (Itzehoe, Lübeck u. a.) ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Schleswig-Holstein. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.

Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Schleswig-Holstein: Schiffbau & Marine, Hafen & Logistik, Medizintechnik, Tourismus. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die Arbeitsschutzbehörde Schleswig-Holstein hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

Psychische Gefährdungsbeurteilung in Schleswig-Holstein — nach Stadt

Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Schleswig-Holstein:

§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany

Are you also responsible for the psychological risk assessment in Schleswig-Holstein?

Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). Fines up to €30,000 — and the inspection rate rises to 5% per year from 2026.

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Mehr zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein

Häufige Fragen — Schleswig-Holstein

Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein ist die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (Itzehoe, Lübeck u. a.) für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
Wie hoch ist das Bußgeld in Schleswig-Holstein bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Schleswig-Holstein. Die konkrete Höhe legt die Arbeitsschutzbehörde Schleswig-Holstein im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
Wie oft kontrolliert die Arbeitsschutzbehörde Schleswig-Holstein?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Schleswig-Holstein jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind Schiffbau & Marine, Hafen & Logistik, Medizintechnik.
Was passiert nach einer Kontrolle in Schleswig-Holstein?
Bei erstmaligem Verstoß setzt die Arbeitsschutzbehörde Schleswig-Holstein in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.