§26 ArbSchG · Saarland · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Saarland
Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Saarland: LUA Saarland. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Schwerpunktstädte
Zuständige Behörde in Saarland
Die Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland (LUA) ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Saarland. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.
Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Saarland: Stahl- und Automobilindustrie, IT (DFKI), Verwaltung. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die LUA Saarland hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Saarland — nach Stadt
Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Saarland:
§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany
Are you also responsible for the psychological risk assessment in Saarland?
Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). Fines up to €30,000 — and the inspection rate rises to 5% per year from 2026.
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30.000 €
Maximum fine §26 ArbSchG
5 %
Inspection rate from 2026
Mehr zum Arbeitsschutz in Saarland
Häufige Fragen — Saarland
- Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Saarland?
- In Saarland ist die Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland (LUA) für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
- Wie hoch ist das Bußgeld in Saarland bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Saarland. Die konkrete Höhe legt die LUA Saarland im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
- Wie oft kontrolliert die LUA Saarland?
- Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Saarland jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind Stahl- und Automobilindustrie, IT (DFKI), Verwaltung.
- Was passiert nach einer Kontrolle in Saarland?
- Bei erstmaligem Verstoß setzt die LUA Saarland in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.