🎉 Limited time: Save the 199€ setup fee - register now! Save now

§26 ArbSchG · Hessen · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Hessen

Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien Hessen. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

5+

Schwerpunktstädte

Zuständige Behörde in Hessen

Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel (Abteilung Arbeitsschutz) ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Hessen. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.

Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Hessen: Finanzwirtschaft, Pharma, Logistik (Frankfurt Airport), IT. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die Regierungspräsidien Hessen hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

Psychische Gefährdungsbeurteilung in Hessen — nach Stadt

Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Hessen:

§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany

Are you also responsible for the psychological risk assessment in Hessen?

Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). Fines up to €30,000 — and the inspection rate rises to 5% per year from 2026.

  • Anonymous COPSOQ-based survey — GDA-compliant
  • Automatic evaluation, measure planning, audit-ready PDF report
  • Set up in 3 minutes. From €699 once. No subscription trap.

Mehr zum Arbeitsschutz in Hessen

Häufige Fragen — Hessen

Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Hessen?
In Hessen ist die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel (Abteilung Arbeitsschutz) für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
Wie hoch ist das Bußgeld in Hessen bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Hessen. Die konkrete Höhe legt die Regierungspräsidien Hessen im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
Wie oft kontrolliert die Regierungspräsidien Hessen?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Hessen jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind Finanzwirtschaft, Pharma, Logistik (Frankfurt Airport).
Was passiert nach einer Kontrolle in Hessen?
Bei erstmaligem Verstoß setzt die Regierungspräsidien Hessen in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.