Zum Inhalt springen
🎉 Limited time: Save the 199€ setup fee - register now! Save now

§ 25 ArbSchG · Bremen · Gesetzesstand 21.08.2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Bremen

Auf das Fehlen allein folgt kein Bußgeld. Zuständig in Bremen: Gewerbeaufsicht Bremen. Sie ordnet nach § 22 Abs. 3 ArbSchG an, was zu tun ist, und setzt eine Frist. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG.

5.000 €

Rahmen nach § 25 Abs. 2

30.000 €

nur bei Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung

5 %

Mindestbesichtigungsquote, § 21 Abs. 1a

2

Städte auf dieser Seite

Zuständige Behörde in Bremen

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes in Bremen. Sie besichtigt Betriebe, kann nach § 22 Abs. 3 ArbSchG anordnen, welche Maßnahmen zu treffen sind, und hat dafür, wenn nicht Gefahr im Verzug ist, eine angemessene Frist zu setzen. Fehlt die Beurteilung psychischer Belastungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG, steht am Anfang diese Anordnung, nicht das Bußgeld.

Nach § 21 Abs. 1a ArbSchG haben die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder ab dem Kalenderjahr 2026 jährlich mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen. Wie Gewerbeaufsicht Bremen die zu besichtigenden Betriebe auswählt, wird nicht veröffentlicht.

Wirtschaftlich prägend in Bremen sind unter anderem Hafen & Logistik, Luft- & Raumfahrt, Schiffbau, Lebensmittel. Das ist eine Strukturangabe zum Land und sagt nichts darüber aus, welche Betriebe die Aufsicht bevorzugt besichtigt.

Bußgeldrahmen nach § 25 ArbSchG

Das Arbeitsschutzgesetz kennt zwei Bußgeldrahmen. Nach § 25 Abs. 2 sind bis zu 5.000 Euro möglich, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a bis zu 30.000 Euro. Der höhere Rahmen setzt voraus, dass einer vollziehbaren Anordnung der Aufsichtsbehörde zuwidergehandelt wird. Wie eine Behörde diesen Rahmen im Einzelfall ausfüllt, richtet sich nach Schwere, Vorwurf und wirtschaftlichen Verhältnissen und wird nicht bundeseinheitlich veröffentlicht.

Wird eine Anordnung nicht fristgerecht erfüllt, kann die Behörde nach § 22 Abs. 3 ArbSchG die betroffene Arbeit oder die Verwendung des betroffenen Arbeitsmittels untersagen.

Bußgelder: § 25 ArbSchG. Straftaten: § 26 ArbSchG, der auf § 25 aufsetzt und beharrliche Wiederholung oder vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit voraussetzt.

Fundstellen

AngabeFundstelleAbgerufen
Beurteilungspflicht, psychische Belastung als Nr. 6§ 5 Abs. 1 und 3 ArbSchG21.08.2026
Kein Schwellenwert nach Beschäftigtenzahl§ 1 ArbSchG21.08.2026
Unterlagen über Ergebnis, Maßnahmen, Überprüfung§ 6 Abs. 1 ArbSchG21.08.2026
Anordnung durch die Behörde, angemessene Frist, Untersagung bei Nichterfüllung§ 22 Abs. 3 ArbSchG21.08.2026
Bußgeldrahmen bis 5.000 und bis 30.000 Euro§ 25 Abs. 1 und 2 ArbSchG21.08.2026
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr§ 26 ArbSchG21.08.2026
Mindestbesichtigungsquote 5 Prozent ab 2026§ 21 Abs. 1a ArbSchG21.08.2026
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG21.08.2026
Ergänzung der Nr. 6 im Jahr 2013Sekundärquellen (Haufe, BAuA)21.08.2026

Psychische Gefährdungsbeurteilung in Bremen - nach Stadt

Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Bremen:

§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany

Are you also responsible for the psychological risk assessment in Bremen?

Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). If the authority orders the defect to be remedied and the order is breached, fines run up to €30,000 (§25 ArbSchG). From 2026 the authorities must inspect at least 5% of companies per year (§21 Para. 1a ArbSchG).

  • Anonymous survey covering all 6 GDA areas
  • Automatic evaluation, measure planning, audit-ready PDF report
  • Set up in 3 minutes. From €699 once per survey round. No subscription trap.

Mehr zum Arbeitsschutz in Bremen

Häufige Fragen - Bremen

Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Bremen?
In Bremen ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Sie prüft bei Betriebsbesichtigungen, ob die Beurteilung psychischer Belastungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorliegt und ob die Unterlagen nach § 6 Abs. 1 ArbSchG vorgelegt werden können.
Wie hoch ist das Bußgeld in Bremen bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
Auf das Fehlen allein folgt kein Bußgeld, auch nicht in Bremen. Stellt die Gewerbeaufsicht Bremen den Mangel fest, ordnet sie nach § 22 Abs. 3 ArbSchG dessen Behebung an und setzt eine Frist. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a ArbSchG. Das Arbeitsschutzgesetz kennt zwei Bußgeldrahmen. Nach § 25 Abs. 2 sind bis zu 5.000 Euro möglich, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a bis zu 30.000 Euro. Der höhere Rahmen setzt voraus, dass einer vollziehbaren Anordnung der Aufsichtsbehörde zuwidergehandelt wird. Wie eine Behörde diesen Rahmen im Einzelfall ausfüllt, richtet sich nach Schwere, Vorwurf und wirtschaftlichen Verhältnissen und wird nicht bundeseinheitlich veröffentlicht.
Wie oft besichtigt die Gewerbeaufsicht Bremen?
Nach § 21 Abs. 1a ArbSchG haben die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder ab dem Kalenderjahr 2026 jährlich mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen. Das ist eine Pflichtquote der Behörde, keine Wahrscheinlichkeit für einen einzelnen Betrieb in Bremen: Welche Betriebe besichtigt werden, entscheidet die Behörde, und die Auswahlkriterien werden nicht als Formel veröffentlicht.
Was passiert nach einer Besichtigung in Bremen?
Die Gewerbeaufsicht Bremen kann nach § 22 Abs. 3 ArbSchG anordnen, welche Maßnahmen zu treffen sind, und hat dafür, wenn nicht Gefahr im Verzug ist, eine angemessene Frist zu setzen. Wird die Anordnung fristgerecht erfüllt, entsteht keine Ordnungswidrigkeit. Wird sie nicht erfüllt, kann die Behörde die betroffene Arbeit oder die Verwendung des betroffenen Arbeitsmittels untersagen, und es greift der Bußgeldrahmen nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a.