§26 ArbSchG · Brandenburg · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Brandenburg
Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Brandenburg: LAVG Brandenburg. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Schwerpunktstädte
Zuständige Behörde in Brandenburg
Die Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg (LAVG) ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Brandenburg. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.
Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Brandenburg: Logistik, Energie, Verwaltung, Tourismus. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die LAVG Brandenburg hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Brandenburg — nach Stadt
Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Brandenburg:
§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany
Are you also responsible for the psychological risk assessment in Brandenburg?
Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). Fines up to €30,000 — and the inspection rate rises to 5% per year from 2026.
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30.000 €
Maximum fine §26 ArbSchG
5 %
Inspection rate from 2026
Mehr zum Arbeitsschutz in Brandenburg
Häufige Fragen — Brandenburg
- Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Brandenburg?
- In Brandenburg ist die Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg (LAVG) für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
- Wie hoch ist das Bußgeld in Brandenburg bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Brandenburg. Die konkrete Höhe legt die LAVG Brandenburg im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
- Wie oft kontrolliert die LAVG Brandenburg?
- Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Brandenburg jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind Logistik, Energie, Verwaltung.
- Was passiert nach einer Kontrolle in Brandenburg?
- Bei erstmaligem Verstoß setzt die LAVG Brandenburg in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.