§26 ArbSchG · Branche IT & Dienstleistung · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in IT & Dienstleistung
Bis 30.000 € pro Verstoß. IT-Dienstleister werden bei wachsender Mitarbeiterzahl ab ca. 50 MA gezielt geprüft.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Berufsgenossenschaft(en)
Aufsicht & Berufsgenossenschaft für IT & Dienstleistung
Die staatliche Aufsicht in der Branche IT & Dienstleistung erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der VBG. Im Branchen-Kontext ist außerdem die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) relevant - sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.
Prüfungsschwerpunkt: IT-Dienstleister werden bei wachsender Mitarbeiterzahl ab ca. 50 MA gezielt geprüft.
Typische psychische Belastungen in IT & Dienstleistung
Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in IT & Dienstleistung typischerweise erfasst:
- ständige Erreichbarkeit
- Projekt- und Termindruck
- Remote-Work-Isolation
- kognitive Überlastung
- unklare Anforderungen agiler Methoden
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany
Are you also responsible for the psychological risk assessment in IT & Dienstleistung?
Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). Fines up to €30,000 - and the inspection rate rises to 5% per year from 2026.
- Anonymous COPSOQ-based survey - GDA-compliant
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30.000 €
Maximum fine §26 ArbSchG
5 %
Inspection rate from 2026
Mehr zur GB Psych in IT & Dienstleistung
Häufige Fragen - IT & Dienstleistung
- Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für IT & Dienstleistung Pflicht?
- Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße - das schließt IT & Dienstleistung ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
- Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich IT?
- Im Bereich IT & Dienstleistung sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der VBG.
- Welche psychischen Belastungen sind in IT & Dienstleistung typisch?
- Typische Belastungsfaktoren in IT & Dienstleistung: ständige Erreichbarkeit, Projekt- und Termindruck, Remote-Work-Isolation, kognitive Überlastung, unklare Anforderungen agiler Methoden. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
- Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in IT & Dienstleistung?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß - auch in IT & Dienstleistung. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.