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§ 25 ArbSchG · Branche Handwerk & Bau · Gesetzesstand 21.08.2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Handwerk & Bau

Auf das Fehlen allein folgt kein Bußgeld: Zuerst ordnet die Aufsichtsbehörde nach § 22 Abs. 3 ArbSchG an, was zu tun ist, und setzt eine Frist. Am Bau überlagern sich Zeit- und Witterungsdruck, wechselnde Einsatzorte und ein hohes Unfallrisiko. Die psychische Belastung ist dabei kein Zusatzthema, sondern nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG Teil derselben Beurteilung.

5.000 €

Rahmen nach § 25 Abs. 2

30.000 €

nur bei Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung

5 %

Mindestbesichtigungsquote, § 21 Abs. 1a

2

Berufsgenossenschaft(en)

Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Handwerk & Bau

Die staatliche Aufsicht in der Branche Handwerk & Bau erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BG BAU. Im Branchen-Kontext ist außerdem die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) und BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall) relevant - sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.

Belastungsschwerpunkt: Am Bau überlagern sich Zeit- und Witterungsdruck, wechselnde Einsatzorte und ein hohes Unfallrisiko. Die psychische Belastung ist dabei kein Zusatzthema, sondern nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG Teil derselben Beurteilung.

Die Berufsgenossenschaft berät und stellt Branchenhilfen bereit. Bußgelder nach § 25 ArbSchG verhängt sie nicht, das ist Sache der staatlichen Aufsicht.

Typische psychische Belastungen in Handwerk & Bau

Die folgenden Belastungsfaktoren sind in Handwerk & Bau typischerweise zu betrachten. § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG nennt die psychische Belastung ausdrücklich als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung:

  • körperliche Schwerarbeit
  • Zeit- und Witterungsdruck
  • unklare Auftragslage
  • Lärm und Staub
  • gefährliche Arbeitsumgebung

Bußgeldrahmen nach § 25 ArbSchG

Das Arbeitsschutzgesetz kennt zwei Bußgeldrahmen. Nach § 25 Abs. 2 sind bis zu 5.000 Euro möglich, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a bis zu 30.000 Euro. Der höhere Rahmen setzt voraus, dass einer vollziehbaren Anordnung der Aufsichtsbehörde zuwidergehandelt wird. Wie eine Behörde diesen Rahmen im Einzelfall ausfüllt, richtet sich nach Schwere, Vorwurf und wirtschaftlichen Verhältnissen und wird nicht bundeseinheitlich veröffentlicht.

Wird eine Anordnung nicht fristgerecht erfüllt, kann die Behörde nach § 22 Abs. 3 ArbSchG die betroffene Arbeit oder die Verwendung des betroffenen Arbeitsmittels untersagen.

Bußgelder: § 25 ArbSchG. Straftaten: § 26 ArbSchG, der auf § 25 aufsetzt und beharrliche Wiederholung oder vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit voraussetzt.

Fundstellen

AngabeFundstelleAbgerufen
Beurteilungspflicht, psychische Belastung als Nr. 6§ 5 Abs. 1 und 3 ArbSchG21.08.2026
Kein Schwellenwert nach Beschäftigtenzahl§ 1 ArbSchG21.08.2026
Unterlagen über Ergebnis, Maßnahmen, Überprüfung§ 6 Abs. 1 ArbSchG21.08.2026
Anordnung durch die Behörde, angemessene Frist, Untersagung bei Nichterfüllung§ 22 Abs. 3 ArbSchG21.08.2026
Bußgeldrahmen bis 5.000 und bis 30.000 Euro§ 25 Abs. 1 und 2 ArbSchG21.08.2026
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr§ 26 ArbSchG21.08.2026
Mindestbesichtigungsquote 5 Prozent ab 2026§ 21 Abs. 1a ArbSchG21.08.2026
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG21.08.2026
Ergänzung der Nr. 6 im Jahr 2013Sekundärquellen (Haufe, BAuA)21.08.2026

§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany

Are you also responsible for the psychological risk assessment in Handwerk & Bau?

Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). If the authority orders the defect to be remedied and the order is breached, fines run up to €30,000 (§25 ArbSchG). From 2026 the authorities must inspect at least 5% of companies per year (§21 Para. 1a ArbSchG).

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Mehr zur GB Psych in Handwerk & Bau

Häufige Fragen - Handwerk & Bau

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Handwerk & Bau Pflicht?
Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße - das schließt Handwerk & Bau ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Handwerk?
Im Bereich Handwerk & Bau sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft), BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BG BAU.
Welche psychischen Belastungen sind in Handwerk & Bau typisch?
Typische Belastungsfaktoren in Handwerk & Bau: körperliche Schwerarbeit, Zeit- und Witterungsdruck, unklare Auftragslage, Lärm und Staub, gefährliche Arbeitsumgebung. Die Beurteilung hat die Merkmale des § 5 Abs. 3 ArbSchG systematisch zu erfassen, die psychische Belastung ausdrücklich als Nummer 6.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Handwerk & Bau?
Auf das Fehlen allein folgt kein Bußgeld, auch nicht in Handwerk & Bau. Zuerst ordnet die Aufsichtsbehörde nach § 22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an und setzt eine Frist. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a ArbSchG. Das Arbeitsschutzgesetz kennt zwei Bußgeldrahmen. Nach § 25 Abs. 2 sind bis zu 5.000 Euro möglich, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a bis zu 30.000 Euro. Der höhere Rahmen setzt voraus, dass einer vollziehbaren Anordnung der Aufsichtsbehörde zuwidergehandelt wird. Wie eine Behörde diesen Rahmen im Einzelfall ausfüllt, richtet sich nach Schwere, Vorwurf und wirtschaftlichen Verhältnissen und wird nicht bundeseinheitlich veröffentlicht.
Wann wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat?
Bußgelder: § 25 ArbSchG. Straftaten: § 26 ArbSchG, der auf § 25 aufsetzt und beharrliche Wiederholung oder vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit voraussetzt.