§26 ArbSchG · Branche Handwerk & Bau · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Handwerk & Bau
Bis 30.000 € pro Verstoß. Bauwirtschaft hat strikte Auflagen wegen Unfallrisiko - auch psychische Faktoren werden zunehmend geprüft.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Berufsgenossenschaft(en)
Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Handwerk & Bau
Die staatliche Aufsicht in der Branche Handwerk & Bau erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BG BAU. Im Branchen-Kontext ist außerdem die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) und BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall) relevant - sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.
Prüfungsschwerpunkt: Bauwirtschaft hat strikte Auflagen wegen Unfallrisiko - auch psychische Faktoren werden zunehmend geprüft.
Typische psychische Belastungen in Handwerk & Bau
Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Handwerk & Bau typischerweise erfasst:
- körperliche Schwerarbeit
- Zeit- und Witterungsdruck
- unklare Auftragslage
- Lärm und Staub
- gefährliche Arbeitsumgebung
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany
Are you also responsible for the psychological risk assessment in Handwerk & Bau?
Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). Fines up to €30,000 - and the inspection rate rises to 5% per year from 2026.
- Anonymous COPSOQ-based survey - GDA-compliant
- Automatic evaluation, measure planning, audit-ready PDF report
- Set up in 3 minutes. From €699 once. No subscription trap.
30.000 €
Maximum fine §26 ArbSchG
5 %
Inspection rate from 2026
Mehr zur GB Psych in Handwerk & Bau
Häufige Fragen - Handwerk & Bau
- Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Handwerk & Bau Pflicht?
- Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße - das schließt Handwerk & Bau ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
- Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Handwerk?
- Im Bereich Handwerk & Bau sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft), BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Gewerbeaufsicht der Bundesländer in Kooperation mit der BG BAU.
- Welche psychischen Belastungen sind in Handwerk & Bau typisch?
- Typische Belastungsfaktoren in Handwerk & Bau: körperliche Schwerarbeit, Zeit- und Witterungsdruck, unklare Auftragslage, Lärm und Staub, gefährliche Arbeitsumgebung. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
- Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Handwerk & Bau?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß - auch in Handwerk & Bau. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.