§26 ArbSchG · Branche Erziehung & Bildung · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Erziehung & Bildung
Bis 30.000 € pro Verstoß. Erziehungs- und Bildungsbereich ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 - Kitas und Schulen werden gezielt geprüft.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Berufsgenossenschaft(en)
Aufsicht & Berufsgenossenschaft für Erziehung & Bildung
Die staatliche Aufsicht in der Branche Erziehung & Bildung erfolgt durch die Schulträger und Gewerbeaufsicht der Bundesländer; Unfallkasse. Im Branchen-Kontext ist außerdem die Unfallkasse des Landes / Bundes und BGW (für Sozialpädagogik) relevant - sie unterstützt mit Branchenleitfäden, Mustern und Beratung.
Prüfungsschwerpunkt: Erziehungs- und Bildungsbereich ist GDA-Schwerpunkt seit 2024 - Kitas und Schulen werden gezielt geprüft.
Typische psychische Belastungen in Erziehung & Bildung
Die folgenden Belastungsfaktoren werden im Rahmen einer GDA-konformen Gefährdungsbeurteilung in Erziehung & Bildung typischerweise erfasst:
- emotionale Arbeit mit Kindern und Eltern
- Personalmangel
- Lärm
- Konflikte
- Verantwortung für Aufsicht
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
§5 ArbSchG · Required for every employer in Germany
Are you also responsible for the psychological risk assessment in Erziehung & Bildung?
Since 2013, every German employer is legally required to assess psychological workplace stressors (§5 ArbSchG). Fines up to €30,000 - and the inspection rate rises to 5% per year from 2026.
- Anonymous COPSOQ-based survey - GDA-compliant
- Automatic evaluation, measure planning, audit-ready PDF report
- Set up in 3 minutes. From €699 once. No subscription trap.
30.000 €
Maximum fine §26 ArbSchG
5 %
Inspection rate from 2026
Mehr zur GB Psych in Erziehung & Bildung
Häufige Fragen - Erziehung & Bildung
- Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für Erziehung & Bildung Pflicht?
- Ja. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße - das schließt Erziehung & Bildung ausdrücklich ein. Die Pflicht besteht seit 2013.
- Welche Berufsgenossenschaft prüft im Bereich Erziehung?
- Im Bereich Erziehung & Bildung sind folgende Berufsgenossenschaften relevant: Unfallkasse des Landes / Bundes, BGW (für Sozialpädagogik). Die staatliche Aufsicht erfolgt durch die Schulträger und Gewerbeaufsicht der Bundesländer; Unfallkasse.
- Welche psychischen Belastungen sind in Erziehung & Bildung typisch?
- Typische Belastungsfaktoren in Erziehung & Bildung: emotionale Arbeit mit Kindern und Eltern, Personalmangel, Lärm, Konflikte, Verantwortung für Aufsicht. Eine GDA-konforme Gefährdungsbeurteilung muss alle sechs Gestaltungsbereiche systematisch erfassen.
- Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender GB Psych in Erziehung & Bildung?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß - auch in Erziehung & Bildung. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung der Geschäftsführung.